Staatsbürgerschaftsnachweis

Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
  • € 44,60 in bar
  • für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebühren- und abgabenfrei

Zuständig