Kanalgebühren

Kanalbenützungsgebühr je Kubikmeter € 5,819  x Durchschnittsverbrauch pro Person 50 m³ (Pauschalgebühr)  x pro Haushaltsangehöriger (= € 290,95 brutto) pro Jahr

Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich für Grundstücke, bei denen der Wasserverbrauch nicht mittelts Wasserzähler ermittelt wird, wie folgt:

40 m³ x Wasser Kubikmeterpreis € 5,819 x Anzahl der Haushaltsangehöriger

Mindestgebühr je Liegenschaft und Betrieb = 50 m³ x  € 5,819 = 290,95 € brutto pro Jahr 

Für leerstehende Gebäude u. unbebaute Liegenschaften = 50 m³ x  € 5,819 = 290,95 € brutto pro Jahr 

Ermäßigungen       a) 50% für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

                                Keine Ermäßigungen für Personen mit Nebenwohnsitzen

Stand 2026

    

  


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